1. Trainingsbetrieb
Ab 11. Mai 2020 können auch im Nationalturnen wieder Trainings durchgeführt werden. Für die schrittweise Trainingsaufnahme sind folgende Regeln strikte zu beachten:
- Nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen
- Einhaltung der Distanzregeln:
- Kein Körperkontakt
- 2m Mindestabstand zwischen allen Personen
- 10m2 pro Person
- Einhaltung der Hygieneregeln
- Einhaltung Regeln gemäss Schutzkonzept STV und SUS
- Einhaltung Regeln gemäss Schutzkonzept Schwingen / Ringen
- Absprache mit den lokalen Behörden und Einhaltung Schutzkonzept der Anlagenbetreiber
1.1 Schutzkonzept Schweizerischer Turnverband und Sport Union Schweiz
Die Nationalturnerriegen haben sich an die Vorgaben ihres Stammvereins und die Schutzkonzepte des jeweiligen Dachverbandes (STV, SUS) zu halten.
Die Schutzkonzepte und weitere Informationen vom STV und der SUS sind unter folgenden Links zu finden:
https://www.stv-fsg.ch/de/ueber-den-stv/informationen-corona-virus.html
1.2 Schwing- und Ringertrainings
Es versteht sich von selbst, dass die «körperbetonten» Sportarten Schwingen und Ringen strenger beurteilt werden als Einzel- und Mannschaftssportarten insbesondere im Bereich der Distanzregeln. Es ist mit einer langsamen Lockerung zu rechnen. Informationen zum Schwingen und Ringen und den entsprechenden Schutzkonzepten sind unter folgenden Links zu finden:
Diese Regelungen haben Gültigkeit bis mindestens 8. Juni 2020. Der Bundesrat wird am 27. Mai 2020 die Situation neu beurteilen und allenfalls mehr Lockerungen beschliessen.
Wichtig: Bitte nehmt die auferlegten Schutzmassnahmen ernst. Nur so können zu einem späteren Zeitpunkt weitere Lockerungen erfolgen.
2. ENV Nachwuchslager Tenero und Engelberg, Juli 2020
Grundsätzlich ist die Durchführung von Lagern ab dem 11. Mai wieder möglich, aufgrund des Versammlungsverbots (maximal 5 Personen) und der Distanzregeln jedoch nur unter sehr erschwerten Bedingungen. Mögliche Lockerungen sind frühestens ab 8. Juni möglich – entscheiden wird der Bundesrat am 27. Mai in Abhängigkeit der Pandemieentwicklung.
Der Zentralvorstand ENV beurteilt gemeinsam mit den Lagerorganisatoren die Situation laufend und wird in absehbarer Zeit einen Entscheid fällen. Ein solcher ist nicht nur abhängig von den BAG-Massnahmen, sondern es müssen auch die Aspekte der Organisation, der Lagerteilnehmenden, der Funktionäre (Leiter, Küche), der Kosten sowie des Lagerorts (Tenero, Engelberg) mitberücksichtigt werden.
Weitere Informationen dazu folgen.
3. Schweizermeisterschaften Nationalturnen, Steinstossen und Steinheben
Bis Ende August 2020 besteht ein Versammlungsverbot von über 1'000 Personen, inklusive der Athleten, Funktionäre, Helfer und Zuschauer. Darunter fällt auch die SM Nationalturnen, welche wie die SM STS und SM STH im September stattfindet.
Wann der Bundesrat welche Lockerungen gültig ab September beschliesst ist schwer vorauszusagen.
Als Veranstalter beurteilt der Zentralvorstand ENV auch hier gemeinsam mit den Organisatoren laufend die Situation und wird in absehbarer Zeit einen Entscheid fällen. Es müssen dabei nebst den BAG-Massnahmen auch die Aspekte der Planungssicherheit, der Organisation, der Sponsoren, der Kostenfolgen, der Athleten, der Funktionäre, der Zuschauer, des Verbands und der Trainingsmöglichkeiten mitberücksichtigt werden. Eine Schweizermeisterschaft sollte einer solchen würdig sein.
Weitere Informationen dazu folgen.
4. Regionale und kantonale Anlässe
Der Zentralvorstand ENV appelliert an die Teilverbände, ihre geplanten Anlässe ebenfalls laufend einer Analyse unter Berücksichtigung der obgenannten Aspekte zu beurteilen. Eine frühzeitige Kommunikation ist im Sinne einer Planungssicherheit wünschenswert.